Immobilien
Immobilienrecht
Bei der Veräußerung / Erwerb von Grundbesitz, Häusern und Eigentumswohnungen ist die Beurkundung durch den Notar obligatorisch.
Der Notar bringt Ihre Wünsche in rechtssichere Formulierungen, berät Sie zu etwaigen rechtlichen Risiken und wickelt den Vertrag ab.
Dabei übernimmt der Notar den größten Teil der Korrespondenz mit Gerichten, Behörden und Geldgebern.
Aber auch die lebzeitige Übertragung einer Immobilie auf Kinder oder Enkel erfolgt über den Notar.