Übertragung & Schenkung
Übertragung & Schenkung
Ein Bereich der über das Erbrecht und Pflichtrecht bis in das Sozialrecht eine Rolle spielt.
Hauptmotive für die lebzeitige Übertragung sind:
· Die Ausnutzung der 10-Jahre-Fristen für die Wiedergewährung der Schenkung erbschaftssteuerrechtlicher Freibeträge,
· Die Verteilung des Vermögens unter Mitwirkung der Kinder in einvernehmlicher Weise,
· Die Sicherstellung der Versorgung der Veräußerer im Alter,
· Vermeidung künftigen Sozialregresses,
· Die Existenzsicherung des investierenden Erwerbers.
Im Verhältnis zur letztwilligen Zuwendung kennt die lebzeitge Übertragung auch Schwächen, die es im Einzelnen zu besprechen gilt.