Vorsorge

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wer nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu regeln, erhält von Gesetzes wegen einen gerichtlich bestellten Betreuer.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine solche Betreuung verhindern.
Sie bestimmen welche Person für Sie handelt und bestimmen zugleich, welche Befugnisse Ihre Vorsorgevollmacht umfasst.
Um sicher zu gehen, dass die Vorsorgevollmacht ohne Einschränkungen anerkannt wird, sollte Sie in notarieller Form errichtet werden.

Zu Ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben gehören auch Situationen, in denen Sie selbst entscheidungsunfähig sind (z.B. durch einen Unfall). Mit einer Patientenverfügung wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht für solch furchtbare Situationen. Sie können entscheiden, welche lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen für Sie getroffen werden.

Die Ärzte sind grundsätzlich an Ihre Patientenverfügung gebunden.